Gute rechtliche Beratung darf nicht an den Kosten scheitern. Deutschland ist ein Rechts- und Sozialstaat, so dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, sein Recht durchsetzen zu können.
- Wird ein Rechtsanwalt mit einem Fall beauftragt, errechnen sich die Kosten für den Mandanten aus dem sogenannten Streitwert und den Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten. Diese Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bundesweit einheitlich gesetzlich festgelegt.
- Ist der Mandant rechtschutzversichert, übernimmt meist die Versicherung die Kosten für den Anwalt. Er wird dann auch alle weiteren Absprachen und Abrechnungen mit der Versicherung vornehmen. So entstehen dem Mandanten keine Kosten.
- Verfügt der Mandant über ein geringes oder kein Einkommen, kann er beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe beantragen.