Die erste Sorge eines Rechtsuchenden gilt den Aussichten seines Falles. Seine zweite Sorge den Kosten, die auf ihn zukommen Deshalb gibt der Anwalt in der Erstberatung eine grundsätzliche rechtliche Einschätzung der Angelegenheit.
Der Mandant soll dann beurteilen können, ob er die Angelegenheit weiter verfolgen will oder nicht. Um sich vorbereiten zu können, benötigt der Anwalt bereits vor dem Erstgespräch alle Unterlagen und Dokumente, die zu der Angelegenheit gehören.
Entscheidet sich der Mandant für eine Weiterverfolgung seiner Angelegenheit durch den Rechtsanwalt, entstehen für die Erstberatung keine Kosten. Ansonsten sieht der Gesetzgeber für das Erstgespräch eine Gebühr vor. Hat der Mandant eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, wird meist sie die Gebühr übernehmen.